Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien unterstützen den Austausch und die Zusammenarbeit der Künstler und künstlerischen Einrichtungen beider Länder in den Bereichen Literatur, Theater, Musik, Tanz, Verlagswesen, Fotografie und in anderen Bereichen.