Die Vertragsstaaten ermutigen den Austausch wissenschaftlicher Publikationen und sonstiger wissenschaftlicher Informationsmaterialien zwischen den entsprechenden Institutionen beider Vertragsstaaten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten ermutigen den Austausch wissenschaftlicher Publikationen und sonstiger wissenschaftlicher Informationsmaterialien zwischen den entsprechenden Institutionen beider Vertragsstaaten.