Die Vertragsstaaten unterstützen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Lehre und Forschung zwischen Hochschulen sowie anderen Forschungsinstitutionen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten unterstützen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Lehre und Forschung zwischen Hochschulen sowie anderen Forschungsinstitutionen.