Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben des Kulturkuratoriums

Das Kulturkuratorium hat folgende Aufgaben:

1. Ansuchen um finanzielle Förderung fachlich zu beurteilen ();

2. hinsichtlich des kulturpolitischen Konzeptes der Landesregierung die Erbringung eines Vorschlages für das erste Konzept, die Abgabe einer Stellungnahme vor dessen Änderung sowie die jährliche Evaluierung ();

3. zum Kulturbericht beizutragen ();

4. eine gemeinsame Geschäftsordnung zu beschließen ();

5. als Mediator für die Kulturschaffenden und Berater der Landesregierung zu fungieren;

6. an die Landesregierung mit kulturpolitischen und kulturellen wie künstlerischen Zielsetzungen heranzutreten, Vorschläge zur Verwirklichung größerer Projekte zu erstatten und sie in grundsätzlichen diesbezüglichen Fragen zu beraten;

7. die Landesregierung bei strukturellen Veränderungen und bei Schwerpunktsetzungen sowie beim Wahrnehmen von Eigentümerrechten im Kulturbereich zu beraten;

8. Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen des Landes, die kulturelle Belange betreffen, zu begutachten;

9. von sich aus zu grundsätzlichen Fragen der Kultur- und Kunstpolitik Stellung zu nehmen und diese Stellungnahmen zu veröffentlichen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2013, LGBl. Nr. 6/2017