Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Geschwulstkrankheiten im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Karzinome, alle Sarkome, alle bösartigen Krankheiten des hämatopoetischen Systems, des Lymphsystems sowie des retikuloendothelialen Systems (Retothelsystems).