Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Gesundheit betraut. Mit der Vollziehung des ist der Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung der und 7 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.