Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffnungszeiten

Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr