Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behörde, Erprobungszeitraum

Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf wird zum Zwecke der Erprobung beginnend mit 1. Feber 1999 auf die Dauer von 4 Monaten als jene Behörde bestimmt, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten (), auf Antrag ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben.