ABSCHNITT XXI.
Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen.
. Für den Fall der Erkrankung werden bei der Österreichischen Gesundheitskasse in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen versichert:
1. Witwen und Witwer (, );
2. Waisen (, , );
3. Eltern ().
