Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitrag zu den Kosten der Ausarbeitung der Bebauungspläne und deren Änderung

(1) Der Beitrag ist ein fester Betrag, der für jeden vom Bebauungsplan () umfassten Bauplatz zu entrichten ist. Der Beitrag beträgt im Fall der Festlegung einer

a) geschlossenen Bauweise () 370,- Euro,

b) offenen Bauweise () 230,- Euro,

c) gekuppelten Bauweise () 370,- Euro,

d) besonderen Bauweise () 280,- Euro.

(2) Der Beitrag beträgt für ergänzende Bebauungspläne () 400,- Euro.

(3) Werden die Festlegungen eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes in einem Plan dargestellt, beträgt der Beitrag 580,- Euro.

(4) Jedenfalls darf der Beitrag die tatsächlich angefallenen Kosten der Planung nicht übersteigen.

(5) Die Beitragspflicht gilt bei Grundstücken im Sinn des nur dann, wenn durch die Erlassung des Bebauungsplanes im Vergleich zur bisher zulässigen baulichen Nutzung eine größere Intensität oder Dichte der Bebauung ermöglicht wird.