Der Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 erster Satz SKAG beträgt für das Jahr 2026 je Verpflegstag 13,50 €.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 erster Satz SKAG beträgt für das Jahr 2026 je Verpflegstag 13,50 €.