Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 erster Satz SKAG beträgt für das Jahr 2026 je Verpflegstag 13,50 €.