Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung verpackter kosmetischer Mittel

. Die in Art. 19 Abs. 1 lit. b, c, d und f der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 genannten Angaben sind in deutscher Sprache anzuführen.