Kennzeichnung verpackter kosmetischer Mittel
. Die in Art. 19 Abs. 1 lit. b, c, d und f der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 genannten Angaben sind in deutscher Sprache anzuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kennzeichnung verpackter kosmetischer Mittel
. Die in Art. 19 Abs. 1 lit. b, c, d und f der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 genannten Angaben sind in deutscher Sprache anzuführen.