Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abstimmung

Beschlüsse des Exekutivkomitees bedürfen der Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen, bejahenden und verneinenden Stimmen. Jedes Mitglied des Exekutivkomitees hat nur eine Stimme, auch wenn es in mehr als einer Funktion Mitglied ist.