Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erstes Zusammentreten des Kongresses

Der Kongreß ist vom Präsidenten des Internationalen Meteorologischen Komitees der Internationalen Meteorologischen Organisation, sobald dies nach Inkrafttreten der vorliegenden Konvention durchführbar ist, zu seiner ersten Sitzung einzuberufen.