Die , 47 und 48 werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, ausgenommen Militärluftfahrzeuge, angewendet.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die , 47 und 48 werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, ausgenommen Militärluftfahrzeuge, angewendet.