Erleichterungen für die Tätigkeit des Konsulats
Der Empfangsstaat gewährt dem Konsulat jede Erleichterung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erleichterungen für die Tätigkeit des Konsulats
Der Empfangsstaat gewährt dem Konsulat jede Erleichterung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben.