Sonstige konsularische Aufgaben
Der Konsul darf jede andere ihm vom Entsendestaat übertragene konsularische Aufgabe wahrnehmen, wenn der Empfangsstaat, der vorher zu verständigen ist, dagegen keinen Einspruch erhebt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sonstige konsularische Aufgaben
Der Konsul darf jede andere ihm vom Entsendestaat übertragene konsularische Aufgabe wahrnehmen, wenn der Empfangsstaat, der vorher zu verständigen ist, dagegen keinen Einspruch erhebt.