Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Sonstige konsularische Aufgaben

Der Konsul darf jede andere ihm vom Entsendestaat übertragene konsularische Aufgabe wahrnehmen, wenn der Empfangsstaat, der vorher zu verständigen ist, dagegen keinen Einspruch erhebt.