Zur Eintreibung der Beiträge () und der gemäß zu entrichtenden Beträge ist der Konkurrenz die Einbringung im Verwaltungswege (politische Exekution) gewährt.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zur Eintreibung der Beiträge () und der gemäß zu entrichtenden Beträge ist der Konkurrenz die Einbringung im Verwaltungswege (politische Exekution) gewährt.