Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die auf Grund dieses Gesetzes von der Marktgemeinde Werfen zu besorgenden Angelegenheiten sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.