Die auf Grund dieses Gesetzes von der Marktgemeinde Werfen zu besorgenden Angelegenheiten sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die auf Grund dieses Gesetzes von der Marktgemeinde Werfen zu besorgenden Angelegenheiten sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.