Kostenersatz
. (1) Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:
1. Werkstattkarte 97 Euro,
2. Fahrerkarte 45 Euro,
3. Unternehmenskarte 85 Euro,
4. Kontrollkarte 28 Euro.
(2) Wird in den Fällen des eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 9 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.
