. Die österreichische Bundesregierung wird bis zur Höhe des im festgesetzten Betrages alle Erzeugnisse türkischen Ursprungs ohne Einschränkung zulassen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die österreichische Bundesregierung wird bis zur Höhe des im festgesetzten Betrages alle Erzeugnisse türkischen Ursprungs ohne Einschränkung zulassen.