Entscheidung über Streitfälle
Über Ansprüche nach diesem Gesetz entscheidet im Streitfall die Landesregierung durch Bescheid.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Entscheidung über Streitfälle
Über Ansprüche nach diesem Gesetz entscheidet im Streitfall die Landesregierung durch Bescheid.