Förderung der Produktion von Audio-Podcasts
. (1) Zur Unterstützung der Produktion von Serien abonnierbarer und im Internet abrufbarer Audiodateien (Audio-Podcasts) zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung, Wissenschaft sowie Forschung sind der RTR-GmbH jährlich 0,5 Millionen Euro per 1. August aus dem Bundeshaushalt zu überweisen.
(2) Die Mittel gemäß Abs. 1 sind von der RTR-GmbH unter einem gesonderten Konto nutzbringend anzulegen und vom Geschäftsführer für den Fachbereich Medien entsprechend den folgenden Bestimmungen zu verwenden.
(3) Auf die Fördertätigkeit zugunsten der Produktion von Audio-Podcasts finden , und 3 bis 5, und 2, Abs. 3 bis 5 und mit der Maßgabe Anwendung, dass in den für diese Förderung erstellten Richtlinien als Fördervoraussetzungen auch Regelungen über die Erscheinungshäufigkeit, Regelmäßigkeit, Mindestdauer, -anzahl und -downloadzahl von Audio-Podcasts einer Serie festzulegen sind.
(4) Die Beratung der RTR-GmbH bei der Vergabe von Mitteln und die Abgabe von Stellungnahmen zu den Förderungsansuchen obliegt dem gemäß eingerichteten Beirat.
