Reinigungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten
Die Kosten für die Reinigung, Instandhaltung und die erforderlichen Versicherungen einschließlich der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Verwaltungskosten einer Wohneinrichtung sind je Monat wie folgt zu veranschlagen:
1. mit dem 6,4-Fachen des Richtsatzes bei einer Wohneinrichtung gemäß , c oder d;
2. mit einem Achtel vom 3,9-Fachen des Richtsatzes bei einer Wohneinrichtung gemäß .
