Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Reinigungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten

Die Kosten für die Reinigung, Instandhaltung und die erforderlichen Versicherungen einschließlich der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Verwaltungskosten einer Wohneinrichtung sind je Monat wie folgt zu veranschlagen:

1. mit dem 6,4-Fachen des Richtsatzes bei einer Wohneinrichtung gemäß , c oder d;

2. mit einem Achtel vom 3,9-Fachen des Richtsatzes bei einer Wohneinrichtung gemäß .