Kosten des Pädagogischen Bedarfs
Für die Kosten des pädagogischen Bedarfs ist monatlich ein Betrag von 19 % des Richtsatzes je Minderjährigem zu veranschlagen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten des Pädagogischen Bedarfs
Für die Kosten des pädagogischen Bedarfs ist monatlich ein Betrag von 19 % des Richtsatzes je Minderjährigem zu veranschlagen.