Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhebungsunterlagen

. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.