Inkrafttreten
. (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Stromkennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 310/2011, außer Kraft.
(2) , 3 und 8, , , und jeweils samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 223/2025 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Die Stromkennzeichnung gemäß diesen Bestimmungen hat erstmalig im Jahr 2027 für die im Kalenderjahr 2026 gelieferten Strommengen zu erfolgen.
