Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kartenteil

Der Kartenteil hat möglichst zu bestehen:

1. aus den das Gemeindegebiet darstellenden Blättern der Österreichkarte (ÖK 50),

2. aus den das Gemeindegebiet darstellenden Blättern der Österreichkarte M 1:20.000,

3. aus den das Gemeindegebiet darstellenden Schwarz-Weiß-Pausen des Katasterplanes M 1:5.000,

4. aus den das Gemeindegebiet darstellenden Blättern der österreichischen Luftbildkarte M 1:10.000 oder aus Vergrößerungen derselben, sofern die Luftbildkarte nicht zur Verfügung steht, aus sonstigen geeigneten Luftbildern.