Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Katastrophenhilfsdienstabzeichen ist am linken Oberarm (über der Kleidung) so zu tragen, daß die Aufschrift "KATASTROPHEN-HILFSDIENST" an der dem Körper abgewandten Seite des Oberarmes lesbar ist.