Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Der des Gesetzesbeschlusses betrifft die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung des Katastrophenhilfegesetzes. Die Bundesregierung hat die nach dem Bundes-Verfassungsgesetz hiefür notwendige Zustimmung verweigert.

Die Bestimmung kann daher nicht kundgemacht werden.