Züchtung und Haltung
Das Züchten und Halten von Kartoffelzystennematoden ist nur nach Maßgabe des des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes gestattet.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Züchtung und Haltung
Das Züchten und Halten von Kartoffelzystennematoden ist nur nach Maßgabe des des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes gestattet.