Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zweck

Diese Verordnung dient der Bekämpfung des Erregers des Kartoffelkrebses [Synchytrium endobioticum (Schilb.) Perc.] und der Verhütung einer Ausbreitung dieser Pilzkrankheit.