Zweck
Diese Verordnung dient der Bekämpfung des Erregers des Kartoffelkrebses [Synchytrium endobioticum (Schilb.) Perc.] und der Verhütung einer Ausbreitung dieser Pilzkrankheit.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweck
Diese Verordnung dient der Bekämpfung des Erregers des Kartoffelkrebses [Synchytrium endobioticum (Schilb.) Perc.] und der Verhütung einer Ausbreitung dieser Pilzkrankheit.