Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die zumutbaren Wohn- und Betriebskosten betragen bei einem monatlichen Einkommen:

1. für den Einkommensteil bis zu 1.027 Euro 0%

2. für den Einkommensteil zwischen 1.027,01 Euro bis 1.233 Euro 30%

3. für den Einkommensteil zwischen 1.233,01 Euro bis 1.438 Euro 40%

4. für den Einkommensteil zwischen 1.438,01 Euro bis 1.643 Euro 50%

5. für den Einkommensteil zwischen 1.643,01 Euro bis 1.849 Euro 60%

6. für den Einkommensteil über 1.849,01 Euro 70%.