Rechenregeln
Errechnete Durchschnittsnoten sind mit zwei Dezimalstellen zu ermitteln. Beim Auf- und Abrunden der Dezimalstellen sind die allgemeinen Rechenregeln zu beachten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechenregeln
Errechnete Durchschnittsnoten sind mit zwei Dezimalstellen zu ermitteln. Beim Auf- und Abrunden der Dezimalstellen sind die allgemeinen Rechenregeln zu beachten.