Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt Modellfunktionen LRH Fachexperten, LRH Prüfer und Referenten

Objektivierungsverfahren

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung der Modellfunktionen LRH Fachexperten, LRH Prüfer und Referenten hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht anzuwenden ist – jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:

1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und ;

2. Interview gemäß und .

(2) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß und kann erforderlichenfalls mit der schriftlichen Arbeit gemäß und und mit (einem) psychologische(n) Persönlichkeitstest(s) gemäß und und (oder) berufskundlich-psychologische Eignungstests gemäß und ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommenden Planstellen (einen) geeignete(n) Verfahrensschritt(e) darstellen.