Abgabenfreiheit
Die von den Bestimmungen der und 4 unmittelbar veranlaßten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung von Landesverwaltungsabgaben befreit.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenfreiheit
Die von den Bestimmungen der und 4 unmittelbar veranlaßten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung von Landesverwaltungsabgaben befreit.