Rechte Dritter
Rechte, die einem Dritten an einem Vermögenswert zustehen, werden durch die Übertragung des Vermögenswertes nicht berührt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechte Dritter
Rechte, die einem Dritten an einem Vermögenswert zustehen, werden durch die Übertragung des Vermögenswertes nicht berührt.