Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt

Tageszentren

Begriff

Tageszentren sind Einrichtungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die tagsüber eine strukturierte Unterbringung, Betreuung und Pflege anbieten.