III. Abschnitt
Tageszentren
Begriff
Tageszentren sind Einrichtungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die tagsüber eine strukturierte Unterbringung, Betreuung und Pflege anbieten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Abschnitt
Tageszentren
Begriff
Tageszentren sind Einrichtungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die tagsüber eine strukturierte Unterbringung, Betreuung und Pflege anbieten.