Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Räume für Verwaltungs-, Betriebs-

und sonstiges Personal

Für das Pflege-, Betreuungs-, Verwaltungs-, Reinigungs-, Küchen- und sonstige Betriebspersonal sind die erforderlichen Arbeits-, Aufenthalts-, Sozial-, Sanitär- und Umkleideräume vorzusehen und von den Wohnräumen der Heimbewohner getrennt anzuordnen.