Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen der und 83 Abs 4 treten nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem dieses Gesetz im Landesgesetzblatt kundgemacht wird.