4a. Abschnitt Berufsfamilie Informations- und Kommunikationstechnologie Modellfunktion „IKT Support“
Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Zuordnung zu den Modellstellen der Modellfunktion „IKT Support“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
a) ein Lehrabschluss in den Lehrberufen Bürokaufmann, Verwaltungsassistent oder EDV-Kaufmann und
b) eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufserfahrung.
