Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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4a. Abschnitt Berufsfamilie Informations- und Kommunikationstechnologie Modellfunktion „IKT Support“

Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Zuordnung zu den Modellstellen der Modellfunktion „IKT Support“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:

a) ein Lehrabschluss in den Lehrberufen Bürokaufmann, Verwaltungsassistent oder EDV-Kaufmann und

b) eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufserfahrung.