Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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2a. Abschnitt Berufsfamilie Technik Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“

Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Verwendung als Projektant oder Bauleiter in der Modellstelle 4/4 der Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:

a) ein facheinschlägiger Lehrabschluss oder ein facheinschlägiger Fachschulabschluss und

b) eine mindestens zehnjährige facheinschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung allgemein“ oder eine mindestens zehnjährige gleichwertige facheinschlägige Berufserfahrung und

c) die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister.