Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt Wohnbauförderungsbeitrag

Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags im Bundesland Kärnten beträgt für Dienstgeber und Dienstnehmer ( des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2019) jeweils 5 vT der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018.