Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben des Fonds

Die Aufgaben des Fonds sind:

a) die Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Klärschlammbehandlungsanlagen;

b) die Förderung der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungsanlagen und Einzelabwasserbeseitigungsanlagen;

c) die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern und der Wasservorsorge;

d) die Förderung und Durchführung von Forschungsprojekten und generellen Studien, die Zwecken der Siedlungswasserwirtschaft dienen;

e) die Abwicklung von Förderungen, die vom Land vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft gewährt wurden.