5. Abschnitt
Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte
Mitwirkung der Landesregierung
an der Besorgung der Aufgaben des Fonds
Der Genehmigung der Landesregierung bedürfen:
a) der Voranschlag und dessen Änderungen ();
b) der Rechnungsabschluss ();
c) die Aufnahme von Fremdmitteln ();
d) die Förderungsrichtlinien ();
e) die Geschäftsordnung des Kuratoriums ().
