Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgabe des Fonds

Die Aufgabe des Fonds besteht in der Erbringung von Unterstützungsleistungen an natürliche oder juristische Personen (im Folgenden „Geschädigte“ genannt), die insbesondere in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Almwirtschaft oder Fischereiwirtschaft unmittelbar Schäden erlitten haben, welche durch Wildarten gemäß verursacht worden sind.