Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt Mittelaufbringung und Fondsgebarung

Aufbringung der Fondsmittel

Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch

1. die jährliche Zuführung der Erträge aus der Jagdabgabe gemäß , LGBl. Nr. 53/1971, in der jeweils geltenden Fassung;

2. sonstige Zuwendungen, die aus Mitteln des Landes zur Verfügung gestellt werden;

3. Erträge aus veranlagten Fondsmitteln;

4. sonstige Einnahmen.