Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bericht

Die Ombudsstelle hat der Landesregierung jedenfalls einmal jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres über ihre Tätigkeit einschließlich ihrer Empfehlungen zu berichten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.