Bericht
Die Ombudsstelle hat der Landesregierung jedenfalls einmal jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres über ihre Tätigkeit einschließlich ihrer Empfehlungen zu berichten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Bericht
Die Ombudsstelle hat der Landesregierung jedenfalls einmal jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres über ihre Tätigkeit einschließlich ihrer Empfehlungen zu berichten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.