Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindebeiträge auf Grund des Verkehrsaufkommens

Der Beitrag der einzelnen Gemeinden auf Grund des Verkehrsaufkommens hat dem Verhältnis der Einpendler in die jeweilige Gemeinde zur Summe der Einpendler in alle Kärntner Gemeinden zu entsprechen. Die Ermittlung der Einpendler hat auf Grund des Ergebnisses der jeweils letzten Volkszählung ( in Verbindung mit ) oder einer allfälligen Zwischenzählung gemäß zu erfolgen.