Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindebeiträge auf Grund der Finanzkraft

Der Beitrag der einzelnen Gemeinden auf Grund ihrer Finanzkraft hat dem Verhältnis des nach – FAG 2024 ermittelten Ergebnisses für die jeweilige Gemeinde zur Summe der in gleicher Weise ermittelten Finanzkraft aller Kärntner Gemeinden zu entsprechen.